Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen im Ferienhaus „Antika“ in 23909 Ratzeburg, Seestraße 6


Buchung / Buchungsbestätigung


Die Buchung erfolgt schriftlich bei Herrn Sachin Aptoul Oglou (nachfolgend Vermieter genannt). Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages unter Anerkennung der Allgemeinen Mietbedingungen verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage seitens der Vermieterin binden. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande, die umgehend, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, sowie Buchungen unter einer Bedingung oder mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.


Zahlungen


Unmittelbar nach der Buchungsbestätigung wird ein Betrag von 50 % der Gesamtkosten fällig.


Der Restbetrag wird am Ankunftstag in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Konto des

Vermieters beglichen. Wird der Restbetrag überwiesen, muss die volle Summe 2 Werktage vor dem Einzug in die Ferienwohnung auf dem Konto des Vermieters eigegangen sein.


Besondere Bedingungen und Hinweise


Mindestmietdauer


Die Mindestmietdauer beträgt für die Wohnungen A, B und C drei Tage (Änderungen auf Anfrage möglich)


Grundreinigung


Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Mieter/in, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieterin. Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs und die Beseitigung sämtlicher Abfälle, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.


Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieterin gegen eine im Mietvertrag festgelegte Summe, abhängig von der gemieteten Wohnung. Die Höhe der Kosten finden Sie im Bereich "Preise".


( Wohnung A :Endreinigung 95,00 € , Wohnung B :Endreinigung 95,00 € , Wohnung C :Entscheidung 120,00 € )


Als Mieter steht Ihnen das Recht zu, gemäß aushängender Hausordnung das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein gesamtes Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit entstandenen Schaden sofort zu melden. Durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung oder durch ihre Gäste entstandene Schäden, sind dem Vermietervollumfänglich zu ersetzen.







Ankunft und Abreise


Die ungefähre Ankunftszeit des Mieters wird der Vermieterin vorher schriftlich oder fernmündlich

mitgeteilt. Das Einchecken ist von 15:00 bis 18:00 Uhr am Anreisetag möglich. Am Abreisetag hat der Mieter das Objekt bis 11 Uhr zu verlassen.


Leistungen des Vermieters


Für Umfang und Art der im Rahmen des Mietvertrages von den vom Vermieter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und die jeweils gültigen Preisangaben des Vermieters im Internet.


Haftung für eigene Fahrräder oder Kanus


Der Vermieter bietet dem Mieter/den Mietern die Möglichkeit, Fahrräder oder Kanus auf dem Grundstück oder im Schuppen abzustellen. Er haftet nicht für das Abhandenkommen durch Diebstahl oder Zerstörung der Räder oder Kanus.


Rücktritt vom Vertrag


Sie können jederzeit vor Mietbeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der

schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.


Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren für die Ferienwohnung beträgt:


Bis zum 31 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises

Ab 30. Tag vor Mietbeginn:         60% des Mietpreises

Ab 14. Tag vor Mietbeginn:         80% des Mietpreises


Ab dem 5. Tag vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.


Abweichend von der pauschalierten Rücktrittsentschädigung bleibt es dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Hinweis:


Wer langfristig bucht, sollte eine Rücktrittsversicherung abschließen. Im Falle einer Erkrankung übernimmt diese die Kosten. Die Hanse Merkur bietet hierfür günstige Tarife an.